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von der Haftpflicht befreien

См. также в других словарях:

  • Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Haftpflicht [1] — Haftpflicht. I. Allgemeines. Das Wort Haftpflicht wird vielfach in ganz verschiedenem Sinne angewandt. Irreführend ist, wenn von einer Haftpflicht des Architekten, des Technikers u.s.w. gesprochen wird, z.B. für Konstruktions oder Rechenfehler… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Haftpflicht der Eisenbahnen — (responsibility; responsabilité; responsabilità). Inhaltsangabe: I. Begriff der Eisenbahnhaftpflicht im Sinne dieser Ausführungen. II. Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung des H. Rechts. III. Darstellung des allgemeinen H. Rechts mit… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Deutsche Eisenbahnen — Deutsche Eisenbahnen. Inhaltsübersicht: I. Geschichtliches. II. Der jetzige Stand des deutschen Eisenbahnwesens. A. Länge und Eigentumsverhältnisse. B. Bau und Betrieb. 1. Allgemeines. 2. Bauliche Anlagen. 3. Fahrzeuge. 4. Eisenbahnbetrieb. 5.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Verantwortlichkeit — Verantwortlichkeit, 1) überhaupt die civilrechtliche Verbindlichkeit für Rechtsverletzungen u. Schäden einzustehen, welche entweder durch eigene Handlungen od. durch Handlungen von Personen, die man zu vertreten hat, herbeigeführt worden sind.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frachtrecht — der einzelnen Staaten. (Eisenbahnfrachtrecht). Inhalt: Einleitung. – I. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der Vertragsstaaten des IÜ. – II. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der europäischen Nichtvertragsstaaten, sowie Amerikas. – III.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Zahlung — (Solutio), 1) die in der Absicht, die Verbindlichkeit zu erfüllen, geschehende Leistung des Gegenstandes der Obligation an den zum Empfang fähigen Gläubiger, od. dessen befugten Stellvertreter, od. an denjenigen, welchem zahlen zu dürfen bei der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Sachbeschädigung — Sachbeschädigung, die vorsätzliche oder fahrlässige, gegen den Willen des Eigentümers verübte Beschädigung oder Zerstörung einer in fremdem Eigentum stehenden Sache durch eine rechtswidrige, die Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigende oder… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Georgi Walentinowitsch Plechanow — Georgi W. Plechanow um 1895 Georgi Walentinowitsch Plechanow (russisch Георгий Валентинович Плеханов, wiss. Transliteration Georgij Valentinovič Plechanov; * 29. Novemberjul./ 11. Dezember …   Deutsch Wikipedia

  • Höhere Gewalt — Höhere Gewalt. Aus dem Streit der Meinungen über Sinn und Tragweite des Begriffs haben sich zwei Sätze zu allgemeiner Anerkennung durchgerungen, nämlich: 1. daß unter den Begriff der höheren Gewalt nur fallen von außen kommende Ereignisse, die… …   Lexikon der gesamten Technik

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