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1 von der Haftpflicht befreien
von der Haftpflicht befreien
to discharge from liabilityBusiness german-english dictionary > von der Haftpflicht befreien
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2 befreien
befreien v 1. FIN discharge (Schulden); 2. GEN discharge, exempt, exonerate, free, relieve; 3. RECHT excuse, insulate against, insulate from, relieve* * *v 1. < Finanz> Schulden discharge; 2. < Geschäft> discharge, exempt, exonerate, free, relieve; 3. < Recht> excuse, insulate against, insulate from, relieve* * *befreien
(entbinden) to exonerate, to release, (entlasten) to disencumber;
• von Gemeindesteuern befreien to derate of local taxes (Br.);
• von der Haftpflicht befreien to discharge from liability;
• j. von seinen Schulden befreien to extricate s. o. from debts;
• von einer Steuer befreien to exempt from a tax;
• j. von der Teilnahme befreien to excuse s. o. from attendance;
• von seinen Verbindlichkeiten befreien to disengage from obligations;
• Vorstand von unfähigen Elementen befreien to clean out the board of directors.
См. также в других словарях:
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Haftpflicht [1] — Haftpflicht. I. Allgemeines. Das Wort Haftpflicht wird vielfach in ganz verschiedenem Sinne angewandt. Irreführend ist, wenn von einer Haftpflicht des Architekten, des Technikers u.s.w. gesprochen wird, z.B. für Konstruktions oder Rechenfehler… … Lexikon der gesamten Technik
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Verantwortlichkeit — Verantwortlichkeit, 1) überhaupt die civilrechtliche Verbindlichkeit für Rechtsverletzungen u. Schäden einzustehen, welche entweder durch eigene Handlungen od. durch Handlungen von Personen, die man zu vertreten hat, herbeigeführt worden sind.… … Pierer's Universal-Lexikon
Frachtrecht — der einzelnen Staaten. (Eisenbahnfrachtrecht). Inhalt: Einleitung. – I. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der Vertragsstaaten des IÜ. – II. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der europäischen Nichtvertragsstaaten, sowie Amerikas. – III.… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Zahlung — (Solutio), 1) die in der Absicht, die Verbindlichkeit zu erfüllen, geschehende Leistung des Gegenstandes der Obligation an den zum Empfang fähigen Gläubiger, od. dessen befugten Stellvertreter, od. an denjenigen, welchem zahlen zu dürfen bei der… … Pierer's Universal-Lexikon
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Sachbeschädigung — Sachbeschädigung, die vorsätzliche oder fahrlässige, gegen den Willen des Eigentümers verübte Beschädigung oder Zerstörung einer in fremdem Eigentum stehenden Sache durch eine rechtswidrige, die Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigende oder… … Lexikon der gesamten Technik
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Höhere Gewalt — Höhere Gewalt. Aus dem Streit der Meinungen über Sinn und Tragweite des Begriffs haben sich zwei Sätze zu allgemeiner Anerkennung durchgerungen, nämlich: 1. daß unter den Begriff der höheren Gewalt nur fallen von außen kommende Ereignisse, die… … Lexikon der gesamten Technik